Zielkonflikte in und zwischen Unternehmen
Eines der Hauptziele Ihres Unternehmens ist die Wahrnehmung von Wettbewerbs- und Produktivitätschancen. Letztendlich soll Ihr Unternehmen Gewinne realisieren. Aber nicht alle Ihre Mitarbeiter, Bewerber und Partner verfolgen mit ihrem Engagement ausschließlich solche legitimen Ziele.
Wonach Ihr Kooperationspartner streben könnte
Mitarbeiter oder Geschäftspartner haben nicht ausschließlich Ziele, die sich vollständig mit den Interessen Ihres Unternehmens decken. Aus Sicht Ihres Unternehmens kann es zu unerwünschten Handlungen führen, wenn diese Kooperationspartner ihr Eigeninteresse trotzdem beharrlich verfolgen.
Dieses Streben wird letztendlich von Ihrem Unternehmen – also den Eigentümern und (gewissenhaften) Mitarbeitern – finanziert.
Solchen Partnern ist durchaus bewusst, dass ihre Handlungen unerwünscht sind. Deshalb agieren sie zuweilen sehr geschickt und verfolgen ihr Eigeninteresse unter Zuhilfenahme von List. Hierunter fallen krasse Formen, wie Lügen, Diebstahl und Betrug, aber auch sehr subtile aktive und passive Formen der Täuschung von Kollegen, Vorgesetzten, Aktionären oder anderen Miteigentümern, Kooperationspartnern oder Stakeholdern.
Diese Phänomene treten in der Anbahnungsphase eines Arbeits- oder Kooperationsvertrags ebenso auf, wie auch nach deren Aufnahme. Daher richten sich unsere Beratungsleistungen auf beide Phasen.
Die Schäden sind regelmäßig immens und drücken sich durch Umsatz- und Renditeeinbussen, Reputationsschäden und vielen anderen, oft langfristig wirkenden Nachteilen aus.
Der erste Schritt ist die Anfälligkeitsanalyse. Auf Ihr fusst das wirksame Management solcher Risiken.
Illegitime & Illegale Handlungen
Häufig sind die Grenzen zwischen illegitimen und illegalen Handlungen fließend.
Illegitime Handlungen - unberechtigte, unbegründbare, im eigenen Unternehmen allgemein nicht anerkannte Handlungen
- Gleichgültigkeit / Bequemlichkeit
- Vorenthaltung von Arbeitskraft & Teamgeist – Dienst nach Vorschrift
- Nutzung und Erhalt von physischen und finanziellen Unternehmensressourcen – auch -leistungen – für nicht ausschließlich unternehmensgebundene Zwecke
- Eigenmächtiges Überschreiten von Befugnissen
- Folgenreiche Entscheidungen auf Basis lückenhafter Informationsausstattung
Illegale – “dolose” – Handlungen – strafrechtlich relevante Tatbestände
- Betrug und Untreue – §§ 263-266 StGB
- Unterschlagung – §§ 246-247 StGB
- Korruption
- Diebstahl – §§ 242-244, 247 und 248a StGB
- Urkundenfälschung – §§ 267-268, 271-275, 277-279 und 281 StGB
